Essen – Wer an seinem Auto neue Räder oder Reifen montiert, sollte die rechtlichen Vorschriften einhalten und die Sicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen, rät der Tüv Nord.
Vielen Zubehörteilen wie Spezialfelgen liegen Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) oder europaweit gültige Typgenehmigungen (EG,ECE) bei, die vom Hersteller beschafft wurden.
Damit ist dann in der Regel der Einsatz ohne eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder eine technische Prüfstelle möglich. Die entsprechenden Papiere und Bescheinigungen sollten die Autofahrer im Fahrzeug mitführen, um sie etwa bei Verkehrskontrollen vorzeigen zu können.
Doch es gibt Ausnahmen, die eine Änderungsabnahme erfordern. Bei Felgen ist dies im Prüfgutachten bei den fahrzeugbezogenen Auflagen durch das Kürzel «A01» vermerkt. In dem Fall muss eine Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder eine technische Prüfstelle erfolgen, damit die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht erlischt. Lediglich die Fahrt zur Prüfstelle zwecks Änderungsabnahme darf dann unternommen werden.
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(dpa/tmn)