Köln – Wer Schneeketten auf die Räder seines Autos zieht, darf damit nicht schneller als 50 km/h fahren. Darauf weist der Tüv Rheinland hin. Die Prüfexperten raten, beim Anlegen die Herstellerangaben zu beachten.
Grundsätzlich gehören die Ketten immer auf die Räder der angetriebenen Achse. Bei Allradautos montieren die Autofahrer sie auf die Räder der immer angetriebenen Achse. Im Zweifel hilft ein Blick in die Betriebsanleitung des Autos. In einigen Gebirgsregionen sind Schneeketten per Verkehrsschild vorgeschrieben.
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(dpa/tmn)