Abrupte Vollbremsung führt zu Teilschuld beim Auffahrunfall

Berlin – Wer auffährt, hat Schuld: Diesen Spruch kennt beinahe jeder Autofahrer. Er gilt aber nicht uneingeschränkt, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Den Vorausfahrenden kann auch eine Teilschuld treffen.

Dazu kommt es dann, wenn der Fahrer unvorhergesehen stark abbremst – etwa vor einem Blitzer oder neben einer freien Parklücke. In diesen Fällen kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Aufgefahrenen möglicherweise nicht für den ganzen Schaden am Auto des Fahrers auf, der unerwartet eine Vollbremsung gemacht hat. Auch wenn man voll auf die Bremse tritt, weil eine Katze vor das Fahrzeug läuft, kann einem eine Teilschuld an einem
Auffahrunfall zugesprochen werden.

Fotocredits: Daniel Reinhardt
(dpa/tmn)

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