Eltern dürfen jetzt mit Kindern auf dem Gehweg radeln

Göttingen – Eltern dürfen jetzt gemeinsam mit ihren Kindern auf dem Gehweg radeln. So darf eine Aufsichtsperson ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch radelnd auf dem Gehweg begleiten.

Bislang durfte sie dies nicht. Darauf macht der Pressedienst Fahrrad (pd-f) aufmerksam. Er verweist auf eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 14. Dezember in Kraft tritt.

Generell gilt: Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Rad den Gehweg benutzen, bis zum Ende des zehnten Lebensjahres dürfen sie auf ihn ausweichen. Neu ist nun: Kinder unter acht Jahren dürfen anders als bislang auch auf Radwegen fahren, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Für Radfahr- und Schutzstreifen auf der Straße gilt das daher nicht.

Beim Radeln auf dem Gehweg ist aber besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Sie dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Wenn nötig, müssten die Radler dazu ihr Tempo an das der Fußgänger anpassen. Bevor Eltern und Kinder über eine Fahrbahn wollen, müssen sie absteigen und schieben.

Fotocredits: Ralf Hirschberger
(dpa/tmn)

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