Essen – Quads sind vierrädrige Geländewagen, die Besitzer eines Pkw-Führerscheins fahren können. Laut Tüv Nord dürfen mit der Führerscheinklasse AM sogar 16-Jährige ein solches Gefährt bewegen, wenn es maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum hat und die Höchstgeschwindigkeit 45 km/h beträgt.
In Deutschland besteht grundsätzlich eine Helmpflicht für Fahrer und Mitfahrer eines Quads. Laut § 21a, Absatz 2 der Straßenverkehrsverordnung müssen Fahrer von Krafträdern oder offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h einen «geeigneten Schutzhelm» tragen.
Dies gilt zwar nicht, wenn Sicherheitsgurte angelegt werden. Doch Quads verfügen nicht über Gurte, weil diese keinen ausreichenden Schutz bieten würden. Deshalb besteht die Helmpflicht. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet. Auch aus Versicherungsgründen sollte man die Helmpflicht ernst nehmen, rät der Tüv Nord. Denn kommt es zu einem Unfall und hat der Fahrer des Quads keinen Helm getragen, trifft ihn eine Mitschuld.
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(dpa/tmn)