Bonn – Zerbröselnde Rostlauben bilden in Deutschland mittlerweile eher die Ausnahme. Aber natürlich muss das Fahrzeug dafür regelmäßig gewartet und inspiziert werden. In der Regel alle zwei Jahre steht eine Inspektion an.
Bei unregelmäßig oder gar nicht gewarteten Autos kann die Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden. «Bei Neufahrzeugen verliert der Kunde auch seine Ansprüche aus der Herstellergarantie, da es sich bei einer Garantie um ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers oder Importeurs handelt», sagt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren bei Neuwagen werde aber hiervon nicht berührt. «Hier haftet der Verkäufer für alle Sachmängel, die allerdings bei der Fahrzeugübergabe an den Kunden bereits vorhanden oder zumindest angelegt sein müssen.» Dabei sei es völlig unerheblich, ob das Auto bei einer Marken-Vertragswerkstatt oder einer freien Werkstatt gewartet wird.
«Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH kann man Wartung und Inspektion von Gebrauchtwagen auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren», sagt Rechtsanwalt Christopher Kunke von der Verbraucherzentrale NRW. Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, verstoßen gegen das deutsche AGB-Recht und sind unwirksam.
Voraussetzung für die Nutzung einer freien Werkstatt sei jedoch, dass die Werkstatt die Arbeiten fachgerecht nach Hersteller-Vorgaben durchführe. «Dies sollte zur Sicherheit des Verbrauchers auf der Rechnung vermerkt werden», sagt Kunke. Anders verhalte es sich bei Garantieansprüchen bei Neuwagen. Hier könne der Händler im Einzelfall auf eine Vertragswerkstatt bestehen. Allerdings würden Fahrzeughersteller Kulanzleistungen verweigern, wenn das Auto vorher in freien Werkstätten gewartet und repariert wurde.
Der größte Unterschied zwischen den Arbeiten einer freien und einer Vertragswerkstatt liegt bei den Kosten. «Wenn die Inspektion in einer freien Werkstatt nach Herstellervorgaben durchgeführt wird, ergibt sich in der Regel eine Kostenersparnis von 15 bis 20 Prozent gegenüber der Markenwerkstatt», sagt Hans-Gerd Brauneiser von der freien Kfz-Werkstatt Rheinlandgarage in Köln. Die Ersparnis kommt aus den meist günstigeren Stundenlöhnen und den zum größten Teil verwendeten Ersatzteilen von Automobilzulieferern, trotz oft Erstausrüster-Qualität.
Doch es gebe Qualitätsunterschiede: Kunden sollten auf die Qualität der Kfz-Innungsbetriebe setzen, zu erkennen am blau-weißen Kfz-Meisterschild. Die Qualität der Arbeit hänge aber noch von weiteren Faktoren ab, wie Mitarbeiter-Know-how und -Erfahrung, technische Ausstattung und Führung des Betriebs. Das gelte aber für Markenwerkstätten und freie Betriebe. «Nicht jede freie Werkstatt hat die technische Ausstattung, moderne Fahrzeuge nach Herstellervorgaben zu warten», sagt Brauneiser.
Neben neuen Abgastestern und Motordiagnosegeräten zählt dazu auch die aktuellste Software. Aufgrund von Software-Updates und in die Serie einfließenden Nachbesserungen sei es ratsam, in den ersten zwei, drei Jahren in die Markenwerkstatt zu fahren. Außerdem locken viele Hersteller nach der gesetzlichen Gewährleistung mit einer erweiterten freiwilligen Garantie. Diese sogenannte Mobilitätsgarantie geben die Hersteller nur, wenn das Auto weiterhin in der Markenwerkstatt gewartet wird.
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(dpa/tmn)