Neustadt an der Weinstraße – Wer mit harten Drogen hinter dem Autosteuer erwischt wird, riskiert seinen Führerschein. Auch Schutzbehauptungen wie etwa eine versehentliche Einnahme helfen dann nicht weiter.
Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (Az.: 1 L 405/16.NW) hervor, auf das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Bei einer Verkehrskontrolle zeigte ein Autofahrer Auffälligkeiten. Eine Blutprobe wies Amphetamin nach. Ihm wurde der Führerschein entzogen. Denn bereits durch den einmaligen Konsum dieser harten Droge sei man nicht fürs Autofahren geeignet. Dagegen wollte der Mann vorgehen. Er gab vor, nie Drogen zu nehmen. Bis zum Tod seines an Krebs erkrankten Bruders hätte er mit diesem zusammengelebt. Angeblich hatte der Bruder zur Schmerzlinderung Getränke mit Amphetamin gemixt. Unbewusst und aus Versehen habe er davon getrunken.
Das Gericht indes bestätigte den Führerscheinentzug und wertete die Ausführungen als Schutzbehauptung. Denn drei Monate nach dem Tod des Bruders noch so eine Flasche vorzufinden und davon zu trinken, sei schwer vorstellbar.
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(dpa/tmn)