München (dpa) – Wer mit Kindern in den Urlaub fährt, muss sie auch im Ausland richtig im Auto sichern. Der ADAC rät, die verhältnismäßig strengen deutschen Regeln grundsätzlich beizubehalten. Damit erfüllten Eltern in der Regel auch die Bestimmungen im Ausland.
Den Mindeststandard gibt eine EU-Richtlinie (2003/20/EG) vor: Für Kinder unter 1,35 Meter ist eine zugelassene und dem Gewicht angemessene Rückhalteeinrichtung vorgeschrieben, die das ECE-Prüfzeichen Nr. 44 aufweisen muss. Auf dem Vordersitz dürfen Kinder in Kindersitzen oder Babyschalen entgegen der Fahrtrichtung nur transportiert werden, wenn der Beifahrer-Airbag abgeschaltet ist. Doch was gilt darüber hinaus in den einzelnen EU-Ländern?
Deutschland: Kinder, die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowohl auf den Vorder- als auch Rücksitzen eine genehmigte Rückhalteeinrichtung benutzen. Zugelassen sind dabei Kindersitze mit dem ECE-Prüfzeichen 44/03 oder 44/04. Für größere oder ältere Kinder gilt die allgemeine Gurtpflicht.
Österreich: Hier ist speziell zu beachten, dass Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einem Gewicht und Größe entsprechenden Sitz bauchen, wenn sie kleiner als 1,50 Meter groß sind.
Schweiz:Auch hier gilt die EU-Regelung. Darüber hinaus müssen Kinder wie in Deutschland bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Körpergröße bis 1,50 Meter in einem Kindersitz mitfahren.
Italien: Wer ein nicht in Italien zugelassenes Auto fährt, muss die Kinder wie im Herkunftsland sichern.
Spanien:Kinder bis zu 12 Jahren müssen ein an Größe und Gewicht angepassten Kindersitz nutzen, wenn sie auf dem Beifahrersitz mitfahren. Sind sie über 1,35 Meter groß, genügt dort der normale Gurt. Unter dieser Größe müssen sie auf der Rückbank im Kindersitz Platz nehmen. Ausnahme: Taxifahrten in geschlossenen Ortschaften.
Schweden: Kinder unter 1,35 Meter müssen einen passenden Kindersitz auf der Rückbank nutzen. Sind sie unter 15 Jahre alt, aber größer als 1,35 Meter, dürfen sie vorne mitfahren und die normalen Gurte nutzen.
Dänemark: Unter drei Jahren müssen Kinder in einem ihrer Größe angemessenem Gurtsystem sitzen. Ältere, die aber kleiner als 1,35 Meter sind, fahren in einem Größe und Gewicht angepasstem Kindersitz.
Niederlande: Sind die Kinder kleiner als 1,35 Meter, dürfen sie vorn und hinten nur in Systemen ab ECE-Norm 44/03 gesichert mitfahren.
Polen: Kinder unter 12 Jahren, die kleiner sind als 1,50 Meter, dürfen vorne und hinten nur in Systemen ab ECE-Norm 44/03 transportiert werden.
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(dpa)