Falls Sie noch ein Fahrzeug ohne Rußfilter haben, können Sie auch 2013 noch von der Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle profitieren. Gleichzeitig senken Sie die Feinstaubbelastung und schonen damit die Umwelt. Somit haben Sie freie Fahrt in den Umweltzonen und steigern auch noch den Wert Ihres Fahrzeugs.
Vor ein paar Jahren war die Diskussion um den so genannten Feinstaub in aller Munde. Dieselmotoren sollten gänzlich aus den Innenstädten verbannt werden. Feinstaub steht nämlich in Verdacht, Krebs erregend zu sein. Besitzern älterer Fahrzeuge wurde angeraten, einen Rußpartikelfilter nachzurüsten.
Wer bekommt eine Förderung?
Eine Förderung können Halter von Personenkraftwagen mit einem Dieselmotor und einer Erstzulassung bis zum 31.12.2006 erhalten. Auch Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor die bis zum 31.12.2006 mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t und einer besonderen Zweckbestimmung, z. B. Fahrzeuge, die für Rollstuhlfahrer umgebaut wurden oder Wohnwagen, sind förderungsfähig. Des Weiteren unterliegen so genannte leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor und einem Gesamtgewicht von 3,5 t mit einer Erstzulassung bis zum 16.12.2009 der Rußfilterförderung.
Der Fördertopf für das Jahr 2013 wird kleiner sein, als im Vorjahr. Wer also noch zu denjenigen gehören will, die eine Finanzspritze für die Umrüstung erhalten, der sollte schnell sein. Die Anträge müssen bis zum 15. Februar 2013 gestellt sein. Allerdings sind schon jetzt sehr viele Anträge eingegangen, sodass die vom Bundestag bechlossene Fördersumme alsbald aufgebraucht sein könnte.
Was muss bei der Antragsstellung beachtet werden?
Berechtigt ist immer der Fahrzeughalter, auf den das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragsstellung zugelassen ist. Ebenso ist eine Förderung bei Fahrzeugen, die auf Unternehmen angemeldet sind grundsätzlich möglich. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Schwellenwerte für De-minimis Beihilfen eingehalten werden. Ansonsten kann es zur Ablehnung bzw. zur Rückerstattung bereits erhaltener Fördermittel kommen. Nach der Umrüstung muss noch die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgenommen werden.
Die Förderung beträgt 260 Euro. Von der Förderung sind nur Fahrzeuge ausgenommen, die bereits eine Steuerbefreiung haben oder die bereits eine Förderung vom 27.07.2009 oder 06.05.2010 erhielten. Über die Internetseite bafa.de füllen Sie nun den Antrag aus. Bei Fragen, helfen die Mitarbeiter der BAFA gern weiter. Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, bekommen man nach der Prüfung durch die BAFA einen Zuwendungsbescheid.
Wo kann man eine Nachrüstung durchführen lassen?
Man kann sich bei jeder freien Autowerkstatt oder auch bei Vertragswerkstätten den Partikelfilter einbauen lassen. Da es unterschiedliche Hersteller mit verschiedenen Systemen gibt, sollte man sich vor Ort für den jeweiligen Fahrzeugtyp beraten lassen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass für ein Fahrzeugmodell keine Rußpartikelfilter verfügbar sind. Deren Entwicklung ist nämlich auch für die Fahrzeughersteller mit großen Kosten verbunden und lohnt sich nur bei entsprechender Nachfrage.
Durch das Nachrüsten verringert sich die Feinstaubbelastung immens und man kann mit einem „grünen“ Bewusstsein zurück in den Straßenverkehr. Willkommen zurück heißt es dann auch wieder in den sogenannten Umweltzonen, die für Ihr Fahrzeug vorher tabu waren. Unter Umständen kann man auch ohne die Filternachrüstung in die Umweltzone, sofern man dafür eine Ausnahmegenehmigung erhält.
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