Dank zahlreicher Neuerungen seitens des Arbeitgebers kann sich ein Tarifwechsel bei der KFZ-Versicherung durchaus auszahlen. Ein Wechsel zum neuen Jahr ist immer bis zum 30.11 eines jeweiligen Jahres möglich, innerhalb eines Jahres nur, wenn ein Schadensfall oder eine Tariferhöhung eintritt.
Eine wesentliche Neuerung des Gesetzgebers ist, dass man den Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässigem Verhalten behält. Bisher ging der Versicherungsschutz zum Beispiel verloren, wenn man bei Rot die Ampel passiert hat – aber 2008 ist man auch dann versichert. Diese Neuerungen räumen die Versicherungen aber zunächst nur Neukunden ein, womit trotz jahrelanger Zugehörigkeit klar benachteiligt wird.
Aber auch sonst lassen sich die Versicherungen allerhand einfallen, um Neukunden zu gewinnen. Fast für jede Bevölkerungsgruppe wurde ein eigener Tarif kreiert. So wirbt der Direktversicherer Cosmos mit einem Akademikertarif oder AXA mit einem Werkstatt gebundenen Tarif. Um bei dieser Vielzahl an Angeboten den Überblick zu behalten, sollte man entweder einen Versicherungsfachmann zu Rate ziehen oder einen der unzähligen Tarifrechner im Internet nutzen. Dabei sollte man aber unbedingt darauf achten, dass dieser unternehmensunabhängig agiert.
So lässt sich mit etwas Glück und Geschick jede Menge Geld sparen. Einfach mal probieren!
Tarifrechner:
sparsam.de
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