Hamburg – Wer in einen Unfall mit einem E-Tretroller verwickelt wird, kann über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden, wo der E-Scooter versichert ist. Dabei ist es egal, ob es sich um einen privaten oder einen Verleihroller handelt. Darüber informiert die GDV Dienstleistungs-GmbH.
So können Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer oder andere Personen, denen ein Sachschaden entstanden ist, die kostenfreie Nummer 0800/250 2600 nutzen. Dabei das Kennzeichen und den Schadentag parat halten. Alternativ können sie die Anfrage online unter
www.zentralruf.de stellen.
Das Kennzeichen ist für straßenzugelassene E-Tretrollers verpflichtend. Es ähnelt denen von Mofas. Der Nachweis der Versicherung klebt als Plakette hinten am Scooter. Jährlich wird ein neuer Aufkleber mit wechselnder Farbe fällig.
Seit Einführung der E-Tretroller in Hamburg müssen die Ärzte an den Asklepios-Kliniken immer wieder Verletzte mit Knochenbrüchen und Kopfverletzungen behandeln. Allein in der Innenstadt-Klinik St. Georg seien in den vergangenen drei Wochen mehr als 15 Verletzte behandelt worden, teilte der Klinikbetreiber in Hamburg mit. Die Hamburger Innenstadt ist der Hotspot für die Anbieter der elektrisch betriebenen Tretroller, der erste brachte seine Fahrzeuge am 21. Juni auf die Straßen.
«Die Bilanz ist erschreckend, vor allem, weil viele Kopfverletzungen dabei waren und die Fahrer in keinem Fall einen Helm trugen», sagte Prof. Christian Kühne, Chefarzt des chirurgisch-traumatologischen Zentrums der Klinik St. Georg. «Wir haben schon mehrere Patienten mit Verletzungen am Schädel oder im Hirnbereich behandelt, außerdem gab es bereits schwere Gelenkverletzungen, Verletzungen im Bereich des Brustkorbs und auch diverse Prellungen und Hautverletzungen.» In anderen Kliniken des Asklepios-Verbundes seien ebenfalls gestürzte Patienten behandelt worden, genauere Zahlen gab es hierzu nicht.
Der Chirurg appellierte an alle E-Scooter-Fahrer, unbedingt einen Helm zu tragen, auch wenn es in Deutschland keine Helmpflicht gebe. Mit den bis zu 20 Stundenkilometer schnellen Scootern dürfen über 14-Jährige Radwege oder – wenn nicht vorhanden – Straßen befahren.
Die Unfall-Bilanz nimmt das Klinikum zum Anlass, bei sich ein Register für eine spätere Studie anzulegen. «Wir erfassen dann zum Beispiel den Schweregrad der Verletzung, ob der verletzte Scooter-Fahrer einen Helm getragen hat, ob er zum ersten Mal mit einem E-Scooter unterwegs war und ob es ein Sturz oder eine Kollision war», erläuterte Kühne.
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(dpa)