Berlin – Wenn Autofahrer bei Nässe ein entsprechendes Zusatzschild für ein Tempolimit bewusst ignorieren, gilt das nicht als kurze Unaufmerksamkeit. Sie können in so einem Fall also nicht auf Milde wegen eines sogenannten Augenblicksversagens hoffen.
In einem Fall vor dem Kammergericht Berlin war ein Mann auf einer Autobahn unterwegs und bemerkte ein beschildertes Tempolimit mit dem Zusatzschild «bei Nässe». Das Tempolimit ignorierte er jedoch und wurde geblitzt. Gegen das Bußgeld legte er Einspruch ein. Seine Begründung: Er hatte angenommen, bei den gegebenen Bedingungen habe keine «Nässe» geherrscht. Das wertete der Mann als nicht vorwerfbares Augenblicksversagen.
Das sah das Gericht anders. Es sei eben gerade nicht anzunehmen, dass er nur für einen Augenblick unaufmerksam war. Denn der Mann hatte nicht etwa das Zusatzschild übersehen. Sondern er urteilte, dass es aufgrund des Wetters nicht gültig gewesen sei. Der Mann musste zahlen (Az.: 3 Ws (B) 30/19-122 Ss 14/19). Auf das Urteil weist der ADAC hin.
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(dpa/tmn)