Erfurt – Einige Verkehrssituationen bringen so manchen Autofahrer ins Grübeln. Wie war das jetzt noch mal beim Linksabbiegen, wenn der Entgegenkommende auch nach links abbiegen möchte: voreinander vorbei oder einander umfahren?
«Auch wenn es der eine oder andere in der Fahrschule anders gelernt hat, regelt die StVO diese Verkehrssituation im Paragraf 9 ganz klar», sagt Karsten Raspe vom Tüv Thüringen. «Demnach müssen einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, voreinander abbiegen.»
Sollte allerdings die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung es erfordern, muss der Fahrer dies situativ entscheiden und erst dann abbiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind, so die Vorschrift. Gerade ältere Autofahrer haben die Abbiegeregel eventuell in der Fahrschule noch anders gelernt. Das sogenannte tangentiale Abbiegen – also voreinander vorbeifahren, ohne dass sich die Fahrspuren der Abbiegenden kreuzen – hielt erst 1992 Einzug in die gesamtdeutsche Straßenverkehrsordnung (StVO).
In der alten Bundesrepublik wurde davor noch aneinander vorbeigefahren, wohingegen in der damaligen DDR bereits die heutige Regel Anwendung fand. Sie ist auch als amerikanisches Abbiegen bekannt und wurde durch die alliierten Truppen der US-Streitkräfte auch in Westdeutschland populär, erklärt Raspe.
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(dpa/tmn)