Berlin – Wer sich einen neuen Dienstwagen aussuchen darf und dabei ein Elektro- oder Hybridauto ins Auge fasst, sollte bis nach dem Jahreswechsel warten.
Der Grund: Elektrisch angetriebene Dienstwagen werden für Arbeitnehmer 2019 steuerlich günstiger. Darauf macht der Lohnsteuerhilfeverein (BVL) in Berlin aufmerksam. Ab dem 1. Januar halbiert sich der Prozentsatz beim steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.
Der Hintergrund: Da E-Autos im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren noch etwas teurer sind, wird für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Nutzung von E-Autos derzeit noch ein Abschlag vorgenommen. Die Höhe des Abschlags beträgt 250 Euro je Kilowattstunde der Batteriekapazität, maximal jedoch 7500 Euro. Diese Regelung gilt noch für alle Dienstwagen, die bis Ende 2018 angeschafft werden.
Neuregelung ab 2019: Wird das neue E-Auto ab dem 1. Januar angeschafft, wird kein Abschlag vom Bruttolistenpreis mehr vorgenommen. Dafür muss aber nicht mehr ein ganzes, sondern nur noch ein halbes Prozent je Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden.
«Die neue Regelung ist daher immer günstiger, denn es gibt derzeit kaum E-Autos, die einen Bruttolistenneupreis von nur 15 000 Euro haben», rechnet BVL-Geschäftsführer Erich Nöll vor. Die Neureglung ist aber vorerst bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
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(dpa/tmn)