Stuttgart – Auf Bundesstraßen können Autofahrer Mehrzweckstreifen häufig sehen. Die rund 1,50 bis 1,80 Meter breiten Streifen sind durch eine Markierung beziehungsweise einen ununterbrochenen Strich von der Fahrbahn abgetrennt, erklärt die Expertenorganisation Dekra.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen definiert einen solchen Bereich als «befestigten Seitenstreifen für die Aufnahme des Landwirtschafts-, Mopeds-, Rad- und Fußgängerverkehrs, der auch von haltenden Fahrzeugen benutzt werden kann». Fragt sich der normale Autofahrer: «Darf ich da auch fahren oder nicht?
«Grundsätzlich ist das nicht erlaubt», sagt Dekra-Unfallexperte Andreas Schäuble. Dieser Streifen sei in der Regel nur Fahrzeugen mit besonderer Geschwindigkeitsbegrenzung wie zum Beispiel Traktoren vorbehalten, um dem schnelleren Verkehr ein Vorbeifahren zu ermöglichen. «Andernfalls besteht die Gefahr, dass dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet wird, wenn plötzlich ein langsam fahrendes Fahrzeug vor einem auftaucht und man abrupt abbremsen muss.»
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es dazu in Paragraf 5: «Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden.» Besagte Regelung gilt laut StVO allerdings nicht auf Autobahnen.
«Dessen ungeachtet kann es durchaus Situationen geben, in denen auch Autofahrer den Mehrzweck- beziehungsweise Seitenstreifen nutzen, dort anhalten oder ausweichen dürfen», verweist Schäuble auf wenige Ausnahmen. So zum Beispiel im Pannenfall, in speziell ausgeschilderten Baustellenbereichen oder zum Bilden einer Rettungsgasse, wenn dafür sonst kein anderer Platz zur Verfügung steht. Auf Autobahnen kann der Seitenstreifen auch durch automatische Verkehrsleitsysteme freigegeben werden, um so bei hohem Verkehrsaufkommen frühzeitig Staus zu vermeiden.
Wer allerdings den Seitenstreifen etwa bei Staubildung vor einer Ausfahrt als Abkürzung nutzt, dem droht laut StVO neben einem Bußgeld von 75 Euro auch noch ein Punkt in Flensburg.
Fotocredits: Frank May
(dpa/tmn)