Stuttgart – Auf ihre Lieblingsmusik wollen viele heute am liebsten gar nicht mehr verzichten – auch nicht auf der Straße. Doch Kopfhörer sollten Fußgänger, Radler oder Autofahrer dabei besser überhaupt nicht nutzen, rät die Expertenorganisation Dekra.
Grundsätzlich verboten sind sie ebenso wie Headsets im Straßenverkehr zwar nicht. Wichtig ist aber: Laut Gesetz darf das Gehör nicht beeinträchtigt werden.
Es sei aber im Einzelfall zu entscheiden, wann das soweit ist. Wer aber etwa ein Polizeiauto oder einen Feuerwehrwagen im Einsatz überhört, muss mit zehn Euro Bußgeld rechnen. Bei einem Unfall könne der Gegner zudem versuchen, aufgrund der Kopfhörer eine Mitschuld des Hörers ins Feld zu führen.
Mit Kopfhörern droht im Straßenverkehr die Gefahr, wichtige Warnsignale zu überhören und vom Geschehen abgelenkt zu werden. Nicht nur die optischen, sondern auch die akustischen Signale sind wichtig. Denn ansonsten werde etwa ein Klingeln oder ein hupendes Auto abgedämpft oder überhört, erklärt Dekra.
Allgemein gilt laut ADAC, dass Musikhören auch ohne Kopfhörer etwa im Auto das Hörvermögen nicht so beeinträchtigen darf, dass Fahrer den Straßenverkehr nicht mehr richtig wahrnehmen.
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(dpa/tmn)