Henstedt-Ulzburg – Wer bei winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt nicht nur gefährlich. Sondern ihm drohen nach einem Unfall auch Leistungseinbußen und Regressforderungen seiner Kfz-Versicherung.
Wie der Bund der Versicherten (BdV) mitteilt, prüfe die Versicherung in solchen Fällen, ob der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt hat, etwa viel zu schnell gefahren ist. Schäden Dritter begleicht zwar immer die Haftpflichtversicherung. Doch kann sie den Versicherungsnehmer im Einzelfall bis zu einer Summe von 5000 Euro in Regress nehmen. Bei Schäden am eigenen Auto kann eine etwaig vorhandene Vollkaskoversicherung ebenfalls ihre Leistungen kürzen.
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht, die zulässige Winterreifen nicht in gewissen Zeiträumen, sondern stets dann vorschreibt, wenn es die winterlichen Straßenverhältnisse erfordern.
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(dpa/tmn)