Würzburg – Wer sich unter dem Einfluss von Drogen ans Steuer setzt, riskiert seine Fahrerlaubnis. Die Behauptung, die Drogen seien ihm etwa unwissentlich ins Getränk gemixt worden, muss gleubhaft bewiesen werden. Das entschied das Verwaltungsgerichts Würzburg(Az.: W 6 K 16.1168).
Mit einer geringen Konzentration von Cannabis (THC) im Blut fiel eine Autofahrerin bei einer Polizeikontrolle auf. Die Behörde ging zunächst von einem gelegentlichem Konsum aus. Die Fahreignung wurde nicht überprüft. Ein Jahr später kam die Frau wieder in eine Kontrolle. Dabei stellte man erhöhte Amphetaminwerte im Blut fest.
Daraufhin wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wogegen die Frau Widerspruch einlegte. Sie hätte nichts eingenommen. Man habe ihr vermutlich auf einer von ihr besuchten Party die Substanz unwissentlich ins Getränk gemischt. Auf der Veranstaltung sei es ihr gesundheitlich nicht gut gegangen, und sie wertete diesen Umstand als entsprechenden Hinweis.
Vor Gericht hatte sie damit keinen Erfolg, denn das bestätigte den Entzug der Fahrerlaubnis. Die Möglichkeit einer unwissentlichen Einnahme müsse detailliert, schlüssig und glaubhaft dargelegt werden. Das sei hier nicht der Fall. Solche Drogen seien nicht nur illegal, sondern auch sehr teuer. So sei es unwahrscheinlich, dass sie ohne Kenntnis der Betroffenen verabreicht wurden.
Außerdem gab es keinen allgemeinen Hinweis darauf, dass auf den von der Frau genannten Veranstaltungen bereits öfter Drogen willkürlich in Getränke gemixt wurden.
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(dpa/tmn)