Leipzig – Mit Blick auf die verpflichtenden Umrüstungen im VW-Abgasskandal sollten betroffene Kunden unter Umständen bis Jahresende aktiv werden, wenn ihr Auto älter als zwei Jahre ist. Denn dann läuft die von VW 2015 bis zum 31. Dezember 2017 verlängerte Gewährleistungsfrist aus. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam.
Wer bis Ende 2017 nicht klagt oder via Gericht ein Mahnverfahren einleitet, verliere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Wer aber nicht klagen oder es sich noch offen halten will, sollte sich vom Verkäufer des Autos schriftlich zusichern lassen, dass dieser auf
Einrede dieser Verjährung verzichtet, möglichst bis zum 31. Dezember 2021.
Die Vierjahres-Frist deshalb, weil es in der Regel diese Zeitspanne brauche, bis höchstrichterliche Entscheidungen in solchen Belangen vorlägen, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale. So hätten die Kunden Zeit, die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.
Kunden sollten sich außerdem schriftlich zusichern lassen, dass
die Nachrüstungen keine negativen Folgen für ihr Auto haben werden, etwa bei Leistung, Haltbarkeit und Verbrauch. Diese Erklärung müssten die Händler jedem Kunden vor der Umrüstung geben, fordert Henschler. Musterbriefe zu den zwei Vorgängen sind auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Sachsen abrufbar.
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(dpa/tmn)