Düsseldorf – Falsch geparkt oder zu stark auf die Tube gedrückt: jetzt ist ein Bußgeld fällig. Wer im Mietwagen oder Carsharing-Auto unterwegs war, muss mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren für die Weiterleitung des Knöllchens rechnen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat hierzu Angaben von sechs Mietwagenfirmen, vier Carsharing-Anbietern und zwei Vermittlungsportalen erfragt. Die Anbieter verlangen zwischen 5 und 61 Euro als «Servicepauschale». Diese fällt im Inland und bei Carsharern meist günstiger aus. Hier zahlen Fahrer für die Weiterleitung zwischen 5 und 18 Euro. Im Ausland werden hierfür häufig 10 bis 20 Euro fällig.
Mietwagenanbieter fordern von 18,50 bis 29,75 Euro. Im Ausland lägen die Pauschalen in der Regel je nach Land zwischen 35 und 40 Euro. Dabei gibt es Ausreißer nach oben und unten: Für eine Weiterleitung aus Italien verlangt ein Anbieter 61 Euro und aus Spanien über 42 Euro, während ein anderer nur 25 Euro für Spanien nimmt.
Solche Unkosten können allerdings auch vermieden werden. Wer sich direkt an die zuständige Behörde wendet, kann sich den Bußgeldbescheid des Verkehrsverstoßes persönlich zusenden lassen. So lassen sich die Gebühren für die Weiterleitung umgehen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfragte Gebühren für Deutschland, Großbritannien, Spanien und Italien.
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(dpa/tmn)