Pflicht verletzt: Radler haftet nach Unfall mit Auto allein

Wiesbaden – Kommt es zwischen Fahrrad- und Autofahrer zu einem Unfall, haftet in der Regel immer auch der Autofahrer mit. Liegt aber ein erhebliches Verschulden des Radlers vor, kann auch diese Mithaftung aus der Betriebsgefahr entfallen.

Im verhandelten Fall tastete sich ein Autofahrer mit seinem Pkw langsam in die Einmündung einer Straße vor. Von rechts kam ein Radler auf dem Bürgersteig entgegen der Fahrtrichtung. Ohne nach links zu sehen fuhr dieser über die Einmündung und stieß mit dem Auto zusammen. Die Sicht des Radlers versperrten zudem parkende Autos.

Seinen Schaden wollte der Autofahrer komplett von der Versicherung des Radlers ersetzt bekommen, die das aber nur zu 75 Prozent tat. Den Rest verweigerte sie und begründete das mit der Betriebsgefahr des Autos. Die Sache ging vor das Amtsgericht Wiesbaden.

Das entschied im Sinne des Autofahrers, der seinen Schaden komplett erstattet bekam (Az: 91 C 1333/15). Der Radler hatte seine Sorgfaltspflicht stark verletzt. Denn er hatte nicht nur unerlaubterweise den Gehweg und dazu noch in entgegengesetzter Richtung genutzt. Sondern er fuhr auch trotz versperrter Sicht in die Einmündung. Dort habe er aber durchaus mit langsam einfahrenden Autos rechnen müssen.

Über das Urteil berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Fotocredits: Britta Pedersen
(dpa/tmn)

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