Stuttgart (dpa/tmn) – Mit sogenannten Hoverboards sollte man nur auf Privatgeländen fahren, rät die Dekra. Denn bei einem Unfall mit einem solchen elektrischen Einachser gibt es ein großes Haftungsrisiko: Sie sind nicht versichert.
Die bis zu 20 km/h schnellen Hoverboards seien als Kraftfahrzeug einzustufen. Die dürfe man im öffentlichen Raum aber nur mit einer Zulassung betreiben. Das wiederum scheitert unter anderem daran, dass Dinge wie Bremsen oder Beleuchtung fehlen.
Daher ist eine sonst obligatorische Kraftfahrzeugversicherung nicht möglich. Und eine private Haftpflichtversicherung des Fahrers springt in der Regel auch nicht ein. Sie schließt meist durch die «Benzinklausel» Schäden mit Kraftfahrzeugen aus. Mit ernsten Folgen bei Unfällen: Gerade bei verletzten Personen können hohe Kosten für den Verursacher entstehen, zum Beispiel durch Arztkosten oder Renten. Das könne existenzbedrohend sein, warnt die Prüforganisation.
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(dpa)