Hamburg – Alte Autos mit modernen Lackierungen, die etwa Angaben zu Webseiten oder QR-Codes zeigen, haben keine Chance auf ein H-Kennzeichen für Oldtimer.
Auflackierte Werbung ist nicht generell verboten – sie muss nur eine zeitgenössische Optik haben. Folien sind generell nicht zulässig, wie die Zeitschrift «Auto Bild Klassik» (Ausgabe 07/17) berichtet.
Generell gilt: Um ein H-Kennzeichen zu bekommen, muss das Auto mindestens 30 Jahre alt und weitgehend im Originalzustand sein. Es sollte auch gut erhalten sein. Das Kennzeichen erlaubt das Fahren in städtischen Umweltzonen. Die jährliche Kfz-Steuer liegt pauschal bei 192 Euro. Über die Vergabe entscheiden Prüforganisationen, etwa
Tüv oder
Dekra. Als Grundlage dient die Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern nach Paragraf 23 der Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).
Die Prüforganisationen nutzen ergänzend eine Arbeitsanweisung, die nach Angaben der Zeitschrift die Richtlinien-Bestimmungen im Detail erläutert. Unter dem Strich sei es oft Ansichtssache des Prüfers, ob ein Auto ein H-Kennzeichen verdient oder nicht, so die Kritik.
Fotocredits: Peter Kneffel
(dpa/tmn)