Essen – Eine Flüssiggas-Anlage im Wohnmobil versorgt die Heizung und den Kühlschrank mit Energie. Auch zum Kochen ist sie nötig. Vor dem Urlaub sollte man nachsehen, wann die Anlage zuletzt von einem anerkannten Sachkundigen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft wurde.
Deshalb muss die Anlage alle zwei Jahre eine Gasprüfung nach den Vorschriften des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) zum Beispiel bei einer Prüforganisation absolvieren. Der Prüfer kontrolliert dabei den Gaskasten, die Gasschläuche und die Brennstellen. Dazu kommt die Druckprüfung der Gasleitungen und ein Test der Zündüberwachungen.
Ohne die Prüfbescheinigung samt Prüfplakette kann das Wohnmobil nicht zur Hauptuntersuchung vorfahren, teilt der Tüv Nord mit. Zwar gelte die Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung nicht für Wohnwagen, also für Wohneinheiten, die über die Anhängerkupplung am Auto befestigt sind. Dennoch sollten auch Wohnwagenbesitzer regelmäßig eine Gasprüfung vornehmen lassen, schon aus eigenem Interesse an der Sicherheit. Außerdem verlangen immer mehr Campingplatzbetreiber den Nachweis einer Gasprüfung.
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(dpa/tmn)