Köln (dpa/tmn) – Auch wenn manchem der Hund als bester Freund des Menschen gilt: Riskante Ausweichmanöver sollten Autofahrer auch nicht für Haustiere starten, rät der Tüv Rheinland. Oberstes Gebot sei, andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst nicht zu gefährden.
Bei Haustieren gelte das gleiche wie bei Wildtieren: «Die Geschwindigkeit so weit wie möglich vermindern, jedoch keine Ausweichmanöver fahren»,sagt Wolfgang Partz. Schlimmstenfalls müssen Fahrer die Kollision in Kauf nehmen.
Häufig sind Schäden mit Haarwild wie etwa Rehen oder Wildschweinen in der Teilkasko enthalten, wie eine Sprecherin vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt. Die Erweiterung um Tiere aller Art, also etwa auch Hunde, Katzen, Kühe oder Pferde, ist häufig in der Vollkasko versichert. «Aber natürlich kann die Erweiterung in Teil- und/oder Vollkasko vorgenommen werden». Der GDV rät daher, einen Blick in den Versicherungsvertrag zu werfen, denn ein Vertrag mit der Übernahme von Schäden durch Haarwild würde bei Haustieren nicht ausreichen.
Zu klären sei im Einzelfall immer die Unfallursache. Denn kann etwa dem Hundehalter die Schuld am Unfall nachgewiesen werden, weil sich das Tier zum Beispiel von der Leine losriss, dann übernimmt die Hundehalterhaftpflichtversicherung des Halters den Schaden.
Möglich sei auch: Die Kaskoversicherung zahlt den Schaden zunächst und fordert dann Regress. Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung würde diese zunächst fällig und in der Vollkasko käme es zu einer Umstufung der Schadenfreiheitsklasse, so die Sprecherin weiter. Das würde aber wieder rückgängig gemacht werden, sobald die Hundehalterhaftpflicht der Schaden vollständig reguliert hat.
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(dpa)