Köln/Stuttgart – Agrarhaken, Bauernfänger oder Holland-Finger: Die Anhängerkupplung hat viele Spitznamen. Doch der praktische Nutzen bleibt immer gleich. Viele Autos lassen sich mit damit nachrüsten, aber nicht alle. Was müssen Autofahrer wissen?
Am Anfang steht ein Blick in den Fahrzeugschein, weiß Thorsten Rechtien. «Dort ist die zulässige Anhängelast notiert», erklärt der Sachverständige beim Tüv Rheinland. Für eine Nachrüstung muss eine Anhängelast angegeben sein, im Feld O.1 für gebremste Anhängelast und O.2 für ungebremste Anhänger.
Fehlen in den Feldern O.1 und O.2 die Zahlen, ist eine Nachrüstung meist nicht möglich, da der Hersteller dafür keine Freigabe erteilt hat. Diese lässt sich in der Regel nicht nachträglich ändern. Das sei häufig bei Kleinst- und Kleinwagen, Hybrid- und Elektrofahrzeuge sowie Cabrios und Coupés der Fall.
«Aber auch bei einigen importierten US-Fahrzeugen sind diese Felder oftmals leer, eine Nachrüstung ist dann nur mit großem Aufwand möglich», so Rechtien.
Auf was ist beim Kauf der Kupplung zu achten?
«Eine Anhängekupplung muss immer eine Bauartgenehmigung haben», sagt Thomas Caasmann von der Prüfgesellschaft GTÜ. EG-beziehungsweise ECE-genehmigte Kupplungen sowie Kupplungen mit einer Allgemeinen nationalen Bauartgenehmigung sind eintragungsfrei. Die Bauartgenehmigung ist im Regelfall eine ECE- oder eine EG-Genehmigung.
Erstere erkennt man an einem großen «E» in einem Kreis und einer Nummer für das entsprechende Land sowie an der Kennzeichnung «55R» für Verbindungseinrichtungen). Die EG-Genehmigung zeigt ein kleines «e» in einem Recheck an mitsamt der Nummer des EU-Landes und der Richtliniennummer «94/20» für Verbindungseinrichtungen.
«Vereinzelt gibt es noch Kupplungen mit alter nationaler Genehmigung mit einer Wellenlinie, einem Buchstaben und einer Zahl oder einer Einzelbauartgenehmigung», erklärt Caasmann.
Die Montage ist eine Sache für Profis
Die Experten raten bei der Nachrüstung zur Fachwerkstatt. So sei unter anderem wichtig, dass die Anhängerkupplung immer nach den Vorgaben des Kupplungs- und des Fahrzeugherstellers und nach den Vorgaben der Einbauanleitung montiert werde. «Es gibt bei der Montage ein paar Tricks, wie das Verwenden von speziellen Hülsen in Längsträgern, die beachtet werden sollten», sagt Caasmann.
Auch die eventuelle Demontage der Heckschürze mit dem Prallkörper, um den Haken montieren zu können, sei eher etwas für Profis. Generell müssen nur Kupplungen mit einer Einzelbauartgenehmigung änderungsbegutachtet werden. «Theoretisch kann man bei jedem Fahrzeug eine Anhängelast ermitteln. Dies ist jedoch sehr aufwändig und teuer. Es gibt einige Firmen, die sich auf den Vertrieb von Gutachten für solche Fahrzeuge spezialisiert haben», so Caasmann.
Bei ungebremsten Fahrzeugen liegt die maximale Anhängelast bei 750 Kilogramm. Wer einen schweren Anhänger mit dem Fahrzeug ziehen möchte, benötigt einen gebremsten Hänger. Die maximale Zugfähigkeit steht dann unter O.1. Interessenten sollten deshalb vor dem Kauf eines Nachrüstsatzes in den Fahrzeugschein schauen.
Reicht der Führerschein für den Anhänger aus?
Führerscheinneulinge benötigen für den Anhängerbetrieb die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96. Damit dürfen sie einen Anhänger von mehr als 750 Kilogramm ziehen, bei einer Gesamtmasse zwischen 3500 und 4250 Kilogramm. «Dafür erhalten Fahrschüler eine theoretische und praktische Schulung, jedoch ohne Prüfung», sagt Jürgen Bosset, Fahrerlehrer und Sicherheitstrainer für Caravan-Kurse des Auto Clubs Europa (ACE).
«Bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3500 Kilogramm und einem Anhänger von bis zu 3500 Kilogramm ist der Führerschein BE notwendig», sagt er. Zu der theoretischen und praktischen Schulung komme eine praktische Prüfung hinzu. Fahrschüler lernen die Grundfahrübungen mit Hänger, Rückwärtsfahren, Einlenken sowie richtiges An- und Abkoppeln des Hängers. Damit es mit dem Hänger auch sicher über die Straßen geht.
Fotocredits: Kai Remmers
(dpa/tmn)