Promillegrenze beim E-Tretrollern beachten

Hamburg – Nach der Party und ein paar Bieren oder Cocktails lässig mit dem E-Tretroller heimdüsen? Keine gute Idee laut Rechtsanwältin Daniela Mielchen. Denn wer rollert, hat die gleichen Promillegrenzen wie Autofahrer zu beachten.

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und sogar mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer unter 21 Jahren oder Fahranfänger in der Probezeit ist, muss sich an die Null-Promille-Grenze halten und darf nur komplett nüchtern fahren.

Kommen Ausfallerscheinungen wie etwa Schlangenlinien oder undeutliches Sprechen hinzu, kann es sogar bereits ab 0,3 Promille sehr heikel werden: Es droht ein Strafverfahren mit zwei bis drei Punkten und höherer Geldstrafe. Auch der Führerschein ist in Gefahr. Der ist in der Regel immer weg, wenn 1,1 Promille oder noch mehr im Spiel sind.

Daniela Mielchen ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im
Deutschen Anwaltverein (DAV).

Fotocredits: Robert Günther
(dpa/tmn)

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