Berlin – Bei Unfällen im Ausland rufen Autofahrer lieber immer die Polizei. Dazu rät der Deutsche Anwaltverein (DAV). Danach sichert man Beweise, indem man Fotos der Autos macht und Kontaktdaten von Zeugen notiert.
Ein Rat: Sich die Versicherungskarte des anderen Beteiligten zeigen lassen, kann die Verfolgung der Ansprüche erleichtern. Ist der Schaden am Auto größer, raten die Experten, umgehend die eigene Versicherung zu informieren. Bei kleineren Schäden genügt eine Meldung nach der Rückkehr.
Wer mit seinem Auto in anderen Ländern unterwegs ist, hat idealerweise einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach. So könnten Beteiligte den Hergang des Crashs und die Daten des anderen Fahrers in der jeweiligen Landessprache festhalten. Das Formular gibt es online zum
Herunterladen, alternativ lässt man es sich gratis mit einer Ausfüllanleitung in elf Sprachen zuschicken.
In der EU gilt Frist für Schadensregulierung
Nach Angaben des DAV sei es innerhalb der EU recht unkompliziert, Schadensansprüche zu verfolgen. Jede europäische Versicherung hat einen Ansprechpartner in Deutschland, an dem man sich so schnell wie möglich wegen möglicher Entschädigungen wenden sollte,
erklärtdas Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Beim Zentralruf der Versicherer erfährt man dessen Kontakt.
Für die Regulierung besteht innerhalb der EU eine Frist von drei Monaten. Wird die nicht eingehalten, können sich Betroffene an eine Entschädigungsstelle wenden, in Deutschland ist das die
Verkehrsopferhilfe.
Passiert der Unfall außerhalb der EU, kann es schwieriger werden, Ansprüche durchsetzen. Diese müsste man laut DAV dann in Landessprache bei der ausländischen Versicherung verfolgen.
Fotocredits: Benjamin Nolte
(dpa/tmn)