Stuttgart – Ein Wohnmobil darf grundsätzlich für eine unbegrenzte Dauer am Straßenrand stehen. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.
Doch dabei ist so einiges zu beachten: Das Parken darf an der betreffenden Stelle natürlich nicht verboten sein, das Fahrzeug muss eine gültige Prüfplakette tragen, muss weniger als 7,5 Tonnen wiegen und darf Parkmarkierungen nicht missachten.
Dürfen Autos auf Gehwegen parken, dürfen Wohnmobile unter 2,8 Tonnen Gesamtgewicht das auch. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Wohnmobilfahrer aber nach Möglichkeit das Gespräch mit den Anwohnern suchen, falls sie über längere Zeit Parkplätze belegen wollen, rät der ACE.
Wohnmobile über 7,5 Tonnen dürfen in Wohn- und Erholungsgebieten sowie innerhalb geschlossener Ortschaften in der Woche zwischen 22.00 und 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nur mit Sondergenehmigung parken.
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(dpa/tmn)