Saarlouis – Wer alkoholisiert Auto fährt und dabei erwischt wird, muss häufig für einige Zeit den Führerschein abgeben. Um ihn zurückzubekommen, wird oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) mit positivem Gutachten verlangt.
Wer allerdings zum ersten Mal erwischt wurde und dabei weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut hatte, der kann nicht ohne weiteres automatisch zur MPU verpflichtet werden. Das geht aus einem
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (
Az.: 1 A 405/17).
In dem Fall war ein Mann gegen 7.15 Uhr alkoholisiert von der Polizei gestoppt worden. Eine Blutprobe rund zwei Stunden später ergab einen Wert von 1,1 Promille, so dass dem Fahrer sechs Monate die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Als er seinen Führerschein nach dieser Zeit zurückhaben wollte, forderte die Führerscheinbehörde eine MPU. Dagegen klagte der Mann, bekam Recht und seinen Führerschein ohne MPU zurück.
Nach Entzug der Fahrerlaubnis könne man bei weniger als 1,6 Promille nicht davon ausgehen, dass der Fahrer zum Führen von Kfz grundsätzlich nicht geeignet sei, so die Begründung der Richter. Die alleinige Tatsache, dass der Mann morgens alkoholisiert erwischt wurde, könne in dem Fall ebenfalls keinen generellen Zweifel an seiner Fahreignung begründen.
Für eine automatische MPU-Pflicht nach einem Erstvergehen müssten den Angaben nach zusätzliche Tatsachen vorliegen, welche die Annahme eines künftigen Alkoholmissbrauchs begründen und damit die Anordnung einer MPU rechtfertigen. Dazu zählten etwa eine ausgeprägte Alkoholgewöhnung oder ein Kontrollverlust durch Alkoholkonsum.
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(dpa/tmn)