Stuttgart – Ob nach dem Einkauf oder beim Packen des Autos für den Urlaub: Die erlaubte Zuladung dürfen Autofahrer nicht überschreiten. Ihnen drohen bis zu 235 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wie die Expertenorganisation Dekra mitteilt. Außerdem gefährden sie ihre Sicherheit.
Überladene Autos beschleunigen und bremsen schlechter und laufen Gefahr, in Kurven oder beim Wechseln der Spur ins Schleudern zu kommen. Sie brechen schneller aus und werden instabil. Somit steigt das Unfallrisiko.
Bei einem Kompaktauto etwa lassen sich oft zwischen 350 und 550 Kilogramm zuladen. Genauere Auskunft gibt ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Von der unter dem Punkt F.2 angegebenen zulässigen Gesamtmasse ziehen Autofahrer die Leermasse unter G ab und erhalten die erlaubte Zuladung.
Der so ermittelte Wert darf das gesamte Gewicht des Gepäcks samt Anbauteilen wie beispielsweise Heck – oder Dachträger, Fahrräder und das Gewicht der Passagiere nicht überschreiten. In der Leermasse eingerechnet sind schon 75 Kilogramm für den Fahrer sowie Bordwerkzeug, Verbandkasten, Warndreieck und ein zu 90 Prozent gefüllter Tank. Im Zweifel lässt man das komplett beladene Gefährt auf einer öffentlichen Waage wiegen.
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(dpa/tmn)