Berlin – Finger weg vom Smartphone! Die Regel gilt immer beim Autofahren – auch dann, wenn man weder telefoniert noch auf dem Gerät Nachrichten tippt. Dies zeigt ein Beschluss des Kammergerichts Berlin, auf den der ADAC hinweist.
Der Fall: Ein Autofahrer wurde angehalten, weil er sein Mobiltelefon in der Hand hielt. Die Polizei verhängte ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das
Handyverbot am Steuer. Der Betroffene legte Einspruch ein. Sein Argument: Er besitze eine Freisprechanlage und habe das Gerät lediglich zur Kühlung vor die Lüftung des Autos gehalten, weil es sehr heiß geworden war. Das sei kein Handyverstoß.
Das
Kammergericht sah das anders und wies den Einspruch zurück. Es sei laut Straßenverkehrs-Ordnung nicht ausschlaggebend, ob das Gerät in der Hand auch benutzt wurde – entscheidend ist die Tatsache, dass der Fahrer es in der Hand hielt. Dadurch sei erwiesen, dass er nicht beide Hände am Steuer haben konnte. Ob er sein Smartphone hielt, um es zu kühlen oder nicht, spiele keine Rolle (Az.: 3 Ws (B) 50/19-162 Ss 20/19).
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(dpa/tmn)