Göttingen – Klingeling – ich will vorbei, bitte. Eine Fahrradglocke ist wichtig und nützlich im Alltag, aber auch für den Straßenverkehr zwingend erforderlich.
Fahrräder müssen laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Weitere Spezifika werden im Text nicht genannt, jedoch sind andere «Einrichtungen für Schallzeichen» und damit zum Beispiel Hupen oder Radlaufglocken ausgeschlossen. Ohne Klingel am Fahrrad können 15 Euro Verwarnungsgeld fällig werden.
David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad nennt drei Haupttypen mit ihrer Funktionsweise und dem damit verbundenen, typischen Klang.
1. «Ring-Ring»: Hier sorgt der Daumenhebel dafür, dass schwingende Scheiben an einem Rotor bei einer Bewegung innen am Gehäuse für ein schellenähnliches Geräusch sorgen.
2. «Ding-Dong»: Die Klingeln sind hier oft etwas größer. Beim Eindrücken und Wiederloslassen geben sie je einen Ton von sich.
3. «Pling»: Ein komplett außenliegender Klöppel schnellt hier per Federspannkraft auf den Klangkörper. Das erzeugt ein «Pling» pro Betätigung. Dies seien meist die leichtesten, aber zuweilen auch die lautesten Klingeln. «Bei manchen Modellen kann man einen hohen Druck mit dem Klöppel aufbauen», sagt Koßmann. «Ihr Ton bleibt manchmal auch sehr lange stehen.»
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(dpa/tmn)