München – Ist ein verunfallter Motorradfahrer bewusstlos, müssen Ersthelfer seinen Helm abnehmen. Darauf weist der ADAC hin. Hat sich der Biker beispielsweise erbrochen, droht Erstickungsgefahr.
Weitere Gefahren sind unter anderem ein Herz-Kreislaufstillstand und Gehirnschäden in Folge eines Sauerstoffmangels. Auch nötige Beatmung und stabile Seitenlage sind mit aufgesetzten Helm nicht möglich.
Jeder zehnte verunglückte Motorradfahrer erleidet laut Autoclub bei einem Unfall Verletzungen im Halswirbelbereich. Deshalb sind Ersthelfer oft unsicher, ob sie den Helm abnehmen sollen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Helfer den Biker an der Halswirbelsäule durch die Abnahme verletzt, sei aber gering, heißt es.
Idealerweise nehmen
zwei Leute gemeinsam den Helm ab. Der erste Helfer kniet sich hinter den Kopf des Motorradfahrers. Er umfasst stabilisierend seitlich Helm und Unterkiefer und zieht den Kopf leicht zu sich. Der andere kniet neben dem Oberkörper und klappt das Visier hoch. Einen Klapphelm müssen Helfer immer hochklappen. Dann entfernt der seitliche Helfer eine etwaige Brille, öffnet den Kinnriemen und schiebt seine Hände seitlich unter den Helm, um die Halswirbelsäule zu stabilisieren. Der erste Helfer kann vorsichtig den Helm vom Kopf abziehen.
Dann schließen sich weitere
Erste-Hilfe-Maßnahmen an, bis die Rettungskräfte eintreffen. Kann nur eine Person Hilfe leisten, platziert sich diese hinter dem Kopf und zieht den Helm langsam ab, bis sie den Kopf des Opfers mit einer Hand stützen kann.
Fotocredits: Benjamin Nolte
(dpa/tmn)