Wann darf ich die Lichthupe benutzen?

München – Jeder Autofahrer kennt das: Mit der Lichthupe an einer unübersichtlichen Kreuzung oder beim Einfädeln auf der Autobahn will man dem anderen signalisieren: «Ich lasse dich vor».

Verboten ist dieser Gebrauch der Lichthupe trotzdem, informiert der ADAC. Das gilt auch für das Warnen Entgegenkommender vor einer Tempokontrolle auf diese Weise. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt nur zwei Situationen, in denen die Lichthupe erlaubt ist: Wenn Autofahrer sich oder andere gefährdet sehen oder sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen wollen.

Wer auf der Autobahn den Vordermann auf der linken Spur überholen will, kann demnach die Lichthupe nutzen, wenn dieser die Absicht trotz des links gesetzten Blinkers nicht bemerkt. «Dauerfeuer» und Drängeln sind aber tabu. Das Lichtzeichen dürfen Überholwillige nur stoßweise und wenige Sekunden lang geben. Und sie müssen den erforderlichen Sicherheitsabstand einhalten, so der ADAC, der in diesem Zusammenhang an den halben Tachowert in Metern als Richtwert erinnert.

Wer dem Vordermann bis auf nur wenige Meter auf die Pelle rückt und über eine längere Strecke mit der Lichthupe zum Platzmachen zwingt, muss damit rechnen, das gegen ihn strafrechtlich ermittelt wird. Nicht nur Geldstrafen, sondern auch ein Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis können folgen.

Fotocredits: Patrick Pleul
(dpa/tmn)

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