Berlin – Das Bundeskabinett hat gesetzliche Regelungen zu Diesel-Fahrverboten beschlossen. Konkret geht es um eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
In Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide seien Diesel-Fahrverbote «in der Regel» nicht verhältnismäßig, heißt es nun – weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten.
Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. In Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben. Die meisten Kommunen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, liegen unterhalb dieser Marke. Allerdings könnten die Städte weiter frei entscheiden, heißt es.
Außerdem wird nun festgeschrieben, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenen Kilometer ausstoßen – etwa, wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Euro-6-Diesel sollen ebenfalls ausgenommen sein, unabhängig von ihrem Stickoxid-Ausstoß – ebenso wie etwa nachgerüstete schwere Kommunalfahrzeuge wie Müllautos.
Die Maßnahmen sind Teil eines Pakets der Koalition, um weitere Fahrverbote zu verhindern. Die Änderungen sind umstritten. Umweltverbände und Oppositionspolitiker kritisieren, diese verstießen gegen Europarecht. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm werde aufgeweicht.
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(dpa)