Berlin – Vom VW-Abgasskandal betroffene Autofahrer können sich bald zu der Musterfeststellungsklage gegen den Konzern anmelden. Ab wann das möglich ist, steht noch nicht genau fest.
Die Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 11/2018) rät Betroffenen, sich online auf der Plattform www.musterfeststellungsklagen.de des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) anzumelden. Dann erhielten sie eine Nachricht, sobald es losgeht und bekämen weitere Informationen.
Dem Bericht zufolge ist eine Anmeldung für die Musterklage voraussichtlich ab Ende November möglich. Auch Autofahrer, die bereits eine Umtauschprämie von VW erhalten haben, könnten sich anschließen, heißt es weiter. Online bieten Dienstleister auch an, die Anmeldung zu übernehmen. Dafür wird bei einem Erfolg der Klage aber eine Provision von fast 30 Prozent der gewonnenen Summe fällig. Die Experten raten deshalb zum Abwarten: Verbraucher sollten zunächst selbst versuchen, ihre Rechte anzumelden. Erst wenn das nicht klappt, sollte man über diese teure Hilfe nachdenken.
Der vzbv wird am 1. November in Kooperation mit dem ADAC seine Musterklage beim Oberlandesgericht Braunschweig einreichen. Es geht um Schadenersatz für Besitzer von Autos mit einer manipulierten Abgaseinrichtung, konkret um Dieselfahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), die nach 1. November 2008 verkauft wurden. Nach Angaben der Verbände betrifft das mehr als zwei Millionen Dieselfahrer. Bei diesen Wagen droht eine Verjährung zum Ende dieses Jahres. Auch wer das Auto verschrottet oder verkauft hat, kann sich anschließen.
Hat die Musterklage Erfolg, steht allen angemeldeten Personen Schadenersatz zu. Die Höhe der Summe müsse später allerdings im Einzelfall geklärt werden, heißt es im «Finanztest»-Bericht. Die Betroffenen könnten Geduld brauchen: Kommt es zu keinem Vergleich zwischen vzbv und VW, könnte das Verfahren durch die Instanzen gehen und unter Umständen Jahre dauern.
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(dpa/tmn)