Hamburg macht ernst: Diesel-Fahrverbote in bestimmten Gebieten

Hamburg macht ernst: Diesel-Fahrverbote in bestimmten Gebieten

Hamburg macht den Anfang: Als erste deutsche Metropole verhängt die Hansestadt ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge – allerdings zunächst begrenzt auf zwei Straßenabschnitte und nur für bestimmte Dieselmotoren. Bei Missachtung droht ein Bußgeld. 

Fahrverbot tritt am 31. Mai 2018 in Kraft

Zum Jahresanfang 2018 waren in Hamburg laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) insgesamt 264.406 Diesel-Pkw zugelassen. 96.356 Fahrzeuge erfüllten die sauberste Euro-6-Norm. 80.803 entsprechen den Anforderungen der Euro-5-Norm, der Rest erfüllt Euro 4 und weniger. 168.050 Hamburger Diesel-Fahrzeuge fallen also unter das Fahrverbot, dazu kommen sämtliche Diesel aus In- und Ausland, die nicht Euro-6-Norm erfüllen.

Diesel-Fahrer, die von dem Fahrverbot betroffen sind, können sich überlegen, umzusteigen. Zum Beispiel auf E-Autos. Mit einer Anmeldung bei Grand Mondial und einem entsprechenden Gewinn im Online-Casino ist ein erster Schritt gemacht.

Am Donnerstag, den 31. Mai 2018 treten die bundesweit ersten Dieselfahrverbote wegen zu schlechter Luft in Kraft. Die Umweltbehörde der Hansestadt Hamburg kündigte an, von diesem Tag an zwei Straßenabschnitte für ältere Dieselautos und Lastwagen zu sperren. Betroffen sind Fahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen. Hamburg will so die hohe Belastung durch Stickoxide an diesen Strecken verringern.

Von dem Fahrverbot betroffen sind folgende Straßenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord, an denen bereits 55 Umleitungs- und 49 Verbotsschilder aufgestellt wurden:

  • Stresemannstraße: Ein 1,7 Kilometer langer Abschnitt wird für ältere Diesel-Lkw gesperrt.
  • Max-Brauer-Allee: Ein 580 Meter langer Abschnitt der Max-Brauer-Allee wird mit einem Durchfahrtsverbot für Pkw und Lastwagen belegt.

Ausgenommen von dem Fahrverbot sind Rettungsfahrzeuge, Anwohner und Besucher, Müllwagen, Lieferfahrzeuge und Taxis, sofern sie im betreffenden Bereich Passagiere aufnehmen oder absetzen.

Bundesverwaltungsgericht hatte Verbote für rechtens erklärt

Ende Februar hatten die Richter des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass beschränkte Fahrverbote grundsätzlich als letztes Mittel zulässig seien, um die Stickoxidbelastung in der Luft zu verringern. Die Einführung solcher Verbote müsse aber, so die Richter, verhältnismäßig erfolgen – also mit genügend zeitlichem Vorlauf. Kurz nach der Verkündung des Urteils, das exemplarisch anhand der Fälle Düsseldorf und Stuttgart entschieden wurde, hatte die Stadt Hamburg verlautbaren lassen, die beiden stark befahrenen Straßenabschnitte ab April für alle Dieselfahrzeuge bis zum Standard Euro 5 sperren zu lassen. Nun ist es Ende Mail geworden.

Die Polizei will erst nach einer Übergangszeit von einigen Tagen mit Kontrollen beginnen und mögliche Strafen verhängen. Die Bußgelder für Verstöße liegen bei 25 Euro für einen Pkw und 75 Euro für einen Lkw. Da es in Hamburg keine spezielle Plakette für Dieselfahrzeuge des Standards Euro 6 gibt, werden die Ordnungshüter die Papiere kontrollieren müssen.

168.000 Hamburger Diesel betroffen

Der Autoverband ADAC lehnt solche Fahrverbote ab: So müssten Autofahrer für die Versäumnisse der Politik und die Fehler der Autoindustrie aufkommen, meint ADAC-Hansa-Sprecher Christian Hieff. Vielmehr fordert der ADAC eine sofortige Hardware-Nachrüstung der Autos, die vom Abgasskandal betroffen seien. Zudem könne man, so Hieff weiter, einem Auto von außen nicht ansehen, ob es die Euro 5 oder 6 Norm erfülle, das Fahrverbot sei somit in der Praxis kaum umzusetzen.

Foto: Pixabay, 517799, Paulina101

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