Göttingen – Nach einer feucht-fröhlichen Party mit Alkohol sollte sich keiner mehr ans Autosteuer setzen. Doch auch das Fahrrad ist dann keine sichere Alternative, klärt der Pressedienst Fahrrad (pd-f) auf.
Das Limit fürs absolute Fahrverbot liegt hier mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als beim Auto (0,5 Promille). Doch wer auffällig – etwa in Schlangenlinien – radelt oder einen Unfall verursacht, kann schon ab 0,3 Promille mit Geldstrafen und Punkten rechnen. Alkoholisiert radeln ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, so der pd-f.
Ab 1,6 Promille gelten Radler als absolut fahruntauglich. Wer dann radelt, muss mit drei Punkten in Flensburg sowie einer Geldstrafe rechnen. Die ist nach dem Einkommen gestaffelt. Außerdem ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig, bei der ein Führerscheinverlust droht.
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(dpa/tmn)