München – Für Autofahrer unter 21 Jahren und alle Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0-Promillegrenze und somit ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Schon minimale Alkoholmengen ziehen Geldbußen ab 250 Euro und mindestens einen Punkt in Flensburg nach sich, informiert der Tüv Süd.
Zudem ist ein Aufbauseminar fällig, und die Probezeit verlängert sich um zwei auf vier Jahre. Wer übrigens beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren als eingetragener Beifahrer mitfährt, bleibt besser ebenfalls nüchtern. Denn bei mehr als 0,5 Promille muss dieser mit Bußgeldern rechnen.
Fotocredits: Joern Pollex
(dpa/tmn)