München – Assistenzsysteme im Auto können beispielsweise helfen, einzuparken oder die Spur zu halten. Dabei muss der Fahrer aber immer die absolute Kontrolle behalten.
So hat er stets die korrekte Fahrfunktion zu überwachen, um bei einem Ausfall oder einem Defekt des Systems selbst eingreifen zu können.
«Bei einem Spurhalteassistent muss ich immer die Hand am Lenkrad lassen und darf auch nicht von der Fahrbahn wegschauen», nennt der Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Schäpe vom ADAC ein Beispiel. So könne man rechtzeitig bremsen oder gegenlenken.
Auch rechtlich bleibt der Fahrer in der vollen Verantwortung. Den Fremdschaden übernimmt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings könne der Fahrer sich strafbar machen, wenn er den Überwachungsaufgaben nicht nachgekommen ist.
Bei hochautomatisierten Fahrfunktionen wie sie etwa ab Sommer in einigen Automodellen laut ADAC möglich sein werden, entbindet der Gesetzgeber ihn allerdings davon. «Er kann etwa Lesen oder ein Video schauen». Bei einem Unfall muss zwar ebenfalls seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Fremdschaden übernehmen. Aber eine persönliche, verschuldensabhängige Haftung sei dann ausgeschlossen, wenn das System ausfällt oder einen Fehler macht.
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(dpa/tmn)