Haftpflicht zahlt auch nach Winterunfall mit Sommerreifen

Berlin – Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen in einem Auto auf Sommerreifen unterwegs ist, riskiert Bußgelder ab 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Doch wie ist die Regelung bei einem Unfall?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nach einem Unfall zwar für Schäden der Opfer auf, auch wenn der Verursacher auf Sommerreifen gefahren ist, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Jedoch könne der Versicherer im Einzelfall bis zu 5000 Euro Regress vom Versicherten fordern.

Auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug kann ein Unfall auf Sommerreifen im Winter teuer werden. Denn hätte der Autofahrer vor oder während der Fahrt erkennen müssen, dass die Straßenverhältnisse Winterreifen nötig gemacht hätten und passiert der Unfall aufgrund der falschen Bereifung, kann eine Vollkaskoversicherung laut GDV ihre Leistungen im Einzelfall kürzen – und in schweren Fällen sogar ganz streichen.

Fotocredits: David-Wolfgang Ebener
(dpa/tmn)

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