Oldenburg – Es muss nicht grob fahrlässig sein, wenn Eltern ihrem Nachwuchs ohne Autoführerschein ihr Fahrzeug leihen. Allerdings nur, wenn ausdrücklich abgemacht wurde, dass etwa nur ein Freund des Sohnes fahren sollte.
Die Kaskoversicherung muss dann nach einem Unfall zahlen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 5 U 174/16).
Dabei lieh ein Vater seinem Sohn ohne Autoführerschein sein Auto abends unter der Auflage, dass der Freund des jungen Mannes hinter dem Steuer sitzen sollte. Während der Ausfahrt kam es zu einem Unfall mit einem geparkten Auto.
Die Versicherung weigerte sich aber, dafür aufzukommen. Es gab Verdachtsmomente dafür, dass der Sohn am Steuer gesessen war. Gegen den Sohn wurde bereits zweimal wegen Fahrens ohne Mofaführerschein ermittelt. Die Versicherung argumentierte, der Vater hätte damit rechnen müssen, dass auch der Sohn fahren werde.
Das sah das Gericht anders. Allein die Tatsache, dass bereits gegen den jungen Mann ermittelt wurde, sei noch nicht hinreichend für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vaters. Die Hemmschwelle, ein Auto ohne Führerschein zu fahren, schätzte das Gericht erheblich höher ein, als dies mit einem Mofa zu tun. Die Versicherung musste bezahlen.
Fotocredits: Marius Becker
(dpa/tmn)