Motorradfahrer tragen höheres Haftungsrisiko

Berlin – Motorradfahrer tragen ein höheres Haftungsrisiko. Wie der Deutsche Anwaltverein erklärt, weisen Gerichte Motorradfahrern oft eine höhere Schuld zu als dem Autofahrer. Das liege an der höheren Betriebsgefahr des Zweirads, das schwieriger zu führen sei als ein vierrädriges Fahrzeug.

Die Betriebsgefahr sei eine grundsätzliche Annahme: Bewege jemand ein Fahrzeug im Straßenverkehr, gehe allein davon eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus. Die allgemeine Betriebsgefahr eines Fahrzeugs wird deshalb vor allem dadurch bestimmt, wie viel Schaden es bei Dritten verursachen könnte. So sei die Betriebsgefahr bei einem Kleinstwagen etwa geringer als bei einem Sportwagen mit viel PS unter der Haube.

Bei Motorradfahrern spielten hier etwa Faktoren wie die Geschwindigkeit, eine geringe Stabilität des Fahrzeugs und somit einer höheren Sturzgefahr sowie die geringere Sichtbarkeit eine Rolle.

Darüber hinaus sollten Motorradfahrer darauf achten, ob eventuell angebrachte Nachrüstungen zugelassen sind. Das sei nicht immer sofort zu erkennen, heißt es. Die Fahrer sollten deshalb darauf achten, ob der Hersteller die EU-Zulassung mit einem Dokument beweisen könne. Nicht zugelassene Umbauten könnten ein Bußgeld und in Ausnahmefällen auch die Stilllegung des Motorrads zur Folge haben. Da die Polizei mit eigens geschulten Beamten nach Umbauten fahndet, sollten die Fahrer immer die entsprechenden Dokumente mitführen, rät der Deutsche Anwaltverein.

Fotocredits: Silvia Marks
(dpa/tmn)

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