Essen – Oft nutzen Biker und Autofahrer die Lichthupe dazu, um anderen die Vorfahrt zu überlassen. Erlaubt ist das nicht, wie das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) mitteilt.
Denn laut Straßenverkehrs-Ordnung dürften Fahrer Schall- und Leuchtzeichen nur geben, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften Überholvorgänge ankündigen wollen oder wenn sie sich und andere in Gefahr sehen.
Doch die Zweckentfremdung der Lichthupe ist nicht nur verboten, sie könne auch zu Missverständnissen führen. Als Beispiel nennt das ifz die Situation beim Auffahren auf die Autobahn, wenn beim Einfädelversuch etwa ein herannahender Lkw aufblendet. Das könne zwar bedeuten, dass er den Biker auffahren lassen will. Doch gebe es auch Situationen, wo der Lkw-Fahrer damit genau das Gegenteil mitteilen und warnen wolle.
Auch bei korrektem Gebrauch sollten sich Biker nicht auf das Signal der Lichthupe allein verlassen. So sollten sie sich dabei nie sicher sein, dass der andere wirklich nicht losfährt. Das ifz rät dann, vom Gas zu gehen, bremsbereit und wachsam zu sein.
Fotocredits: Marcus Führer
(dpa/tmn)