Hamm – Um mit dem Auto einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu verursachen, muss man nicht selbst am Steuer sitzen. Auch der Beifahrer ist dazu in der Lage. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG), auf das der ADAC hinweist (Az.: 4 RVs 159/16).
Ein Mann fuhr mit dem Auto in der Stadt und wollte rechts abbiegen. Da zog ein schneller Radler rechts am Auto vorbei und bog kurz vor dem Auto rechts ab. Um nicht zu kollidieren, musste der Autofahrer stark auf die Bremse steigen.
Über den Radler ärgerte er sich aber so sehr, dass er mit seinem Beifahrer beschloss, ihn zur Rede zu stellen. Er gab Gas, holte den Radler ein und steuerte sein Auto vor diesen, um ihn zu stoppen. Der Beifahrer öffnete dazu auch seine Tür ein Stück weit. Der Radler fiel hin und verletzte sich schwer.
Das sei ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, urteilte die erste Instanz. Dagegen wehrte sich der Beifahrer. Er habe das Auto nicht gesteuert und sei somit auch nicht der Täter. Das OLG sah das anders und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die es zur Bewährung aussetzte.
Selbst zu lenken, sei gar nicht nötig gewesen, denn das Auto sei nicht zur Fortbewegung genutzt worden, sondern ganz gezielt zur Nötigung oder Verletzung. Bewusst habe der Beifahrer die Tür geöffnet, um den Radler zum Stopp zu nötigen, was ihn zum Mittäter mache.
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(dpa/tmn)