München – Wem der Führerschein im Ausland gestohlen wird, sollte das besser immer der örtlichen Polizei melden. Die Diebstahlsanzeige kann laut ADAC dann manchmal dafür sorgen, dass Autofahrer bei Kontrollen kein Bußgeld zahlen müssen.
In Österreich etwa droht ohne Führerschein in der Regel ein Bußgeld von 36 Euro und in Italien ab 86 Euro. In Deutschland kann das 10 Euro kosten. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein drohe den Autofahrern aber nicht, da die Fahrerlaubnis an sich ja auch nach dem Verlust des Dokuments bestehen bleibt.
Ein neues oder ein Ersatzdokument kann aber weder die Polizei im Ausland, noch die Botschaft oder das Konsulat ausstellen. Das gilt auch bei einem verlorenen Führerschein. Ein neues Dokument ist bei der Führerscheinstelle des Heimatortes zu beantragen.
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(dpa/tmn)