Köln – Bei starkem Regen fragen sich viele Autofahrer, ob sie weiterfahren können. Ist noch Luft zwischen dem Wasser und dem Bodenblech des Autos, lässt sich eine Straße zwar noch äußerst langsam befahren – «aber so, dass sich keine Bugwelle bildet», sagt Hans-Ulrich Sander vom Tüv Rheinland.
Wie hoch das Wasser steht, lasse sich unter Umständen an vorausfahrenden Autos abschätzen. Reicht das Wasser hingegen bis zu den Schwellern hoch, sollte das Auto stehen bleiben. Denn das durch die Türdichtungen eindringende Wasser könnte zu Motor- oder Elektrikschäden führen, weil manche Steuergeräte im Fußraum der Autos eingebaut sind.
Eine besondere Situation bei Unwettern stellen Unterführungen dar. Wenn sich dort eine durchgängige Wasserfläche bildet, sollten Autofahrer besser stoppen. «Denn ich kann in der Regel nicht an der Oberfläche sehen, wie tief das Wasser schon ist», erklärt Sander.
Sitzt ein Autofahrer bereits in einer überschwemmten Unterführung fest, gilt: «Motor ausmachen und das Auto sowie die Unterführung schnellstmöglich verlassen», empfiehlt Sander. Der Schlüssel sollte man aber stecken lassen, damit Rettungskräfte das Auto ohne eingerastetes Lenkradschloss bewegen können. Lassen sich die Türen nicht mehr öffnen, heißt es, das Auto über die Fenster zu verlassen.
Schäden am Auto durch Starkregen und Überschwemmungen übernimmt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung. Oder sie zahlt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeugs, teilt der Tüv Nord mit. Der Geschädigte trägt nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Eine Höherstufung in der Versicherung erfolgt nicht.
Voraussetzung für das Einspringen der Versicherung ist allerdings, dass sich der Halter nicht grob fahrlässig verhalten hat, der Schaden also nicht vorhersehbar war. Sonst wird die Versicherung den entstanden Schaden in der Regel nicht oder nur teilweise ersetzen.
Wer etwa mit seinem Auto allzu leichtsinnig in eine überschwemmte Unterführung hineinfährt, darf nicht auf eine Schadensregulierung durch die Teilkaskoversicherung hoffen. Selbst eine Vollkaskoversicherung kann eine Reparaturkostenübernahme dann wegen grober Fahrlässigkeit teilweise ablehnen.
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(dpa/tmn)