München – Bei einem Steinschlagschaden in der Windschutzscheibe ist die Frage: austauschen oder reparieren? Wo die Grenze verläuft, erklärt der Tüv Süd.
Liegt der Schaden im Sichtfeld des Fahrers oder ist er größer als fünf Millimeter, muss die Scheibe laut Straßenverkehrszulassungsordnung unverzüglich ausgetauscht werden, teilt der Tüv Süd mit. Das sogenannte Fernsichtfeld liegt mittig über dem Lenkrad circa je 14,5 Zentimeter rechts und links. Das Wischerfeld des Scheibenwischers begrenzt diese Fläche oben und unten.
Auch wenn Risse in der Scheibe länger als fünf Zentimeter oder an den Rändern der Scheibe entstanden sind, ist ein Austausch nötig.
Kleinere Schäden, die nicht das Sichtfeld betreffen, lassen sich von Fachbetrieben mit Kunstharz reparieren.
Eine Teilkasko zahlt die Kosten der Reparatur oder den Austausch zumeist ab dem vereinbarten Selbstbehalt. Ansonsten kostet eine Reparatur circa ab 100 Euro während Autofahrer beim Austausch der Scheibe mit etwa ab 500 Euro rechnen müssen.
Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)