In falscher Richtung auf Radweg: Hauptschuld bei Unfall

München – Mal eben in falscher Richtung auf dem Radweg radeln – ein Kavaliersdelikt? Nein, denn kommt es dabei zu einem Unfall, muss der Fahrradfahrer unter Umständen zum überwiegenden Teil haften.

Im verhandelten Fall fuhr ein Radler auf einem kombinierten Geh- und Radweg – aber gegen die Fahrtrichtung. Bei einer Straßeneinmündung fuhr er achtlos weiter und wurde von einem Auto erfasst.

Das Oberlandesgericht München (Az.: 10 U 4616/15) sprach dem Radler 75 Prozent der Haftung zu. Er sei ohne «rechtfertigenden, entschuldigenden oder wenigstens nachvollziehbaren Grund» in falscher Fahrtrichtung gefahren. Er hätte wie ein Fußgänger anhalten und auf das Auto warten müssen. Der Autofahrer musste die restlichen 25 Prozent des Schadens übernehmen.

Fotocredits: Peter Endig
(dpa/tmn)

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